Implantatgetragener Zahnersatz

 

Unter implantatgetragenem Zahnersatz versteht man alle unterschiedlichen Formen von Zahnersatz, die auf Implantaten (künstlichen Zahnwurzeln) fixiert werden. Im Wesentlichen entspricht dieser Zahnersatz den Kriterien von festsitzendem, herausnehmbarem und kombiniertem Zahnersatz.

 

Man kann auch wie folgt unterscheiden:

 

Implantat-Zahnersatz zum Ersatz einzelner fehlender Zähne

 

Darstellung einer Krone auf einem Einzelimplantat

Einzel-Implantatkrone

 

Der Verlust eines einzelnen Zahnes innerhalb einer sonst geschlossenen Zahnreihe kann, dank der modernen Implantologie, mit einem Implantat therapiert werden. Der Vorteil einer solchen Versorgung ist, daß die Nachbarzähne nicht wie bei einer Brücke beschliffen werden müssen und daß es nicht zum Abbau des Kieferknochens im Bereich der Zahnlücke kommt.

 

Implantat-Zahnersatz zum Ersatz mehrerer fehlender Zähne

 

Darstellung einer Brücke auf 2 Implantaten

Implantatbrücke

 

Bei dem Verlust von Zähnen am Ende einer Zahnreihe, besteht generell die Problematik, daß wegen des Fehlens von Pfeilerzähnen, nur herausnehmbarer Zahnersatz möglich ist. In solchen Fällen können z.B. zwei Implantate die Möglichkeit einer festzementierten Brücke ermöglichen.

 

Implantat-Zahnersatz zum Ersatz aller fehlenden Zähne

 

Darstellung einer Implantatbrücke zum Ersatz aller Zähne

Implantatbrücke zum Ersatz aller Zähne

 

War früher die Totalprothese die einzige Möglichkeit bei zahnlosem Kiefer einer funktionelle und kosmetischen Rehabilitation älterer Patienten, so ermöglicht heute die Implantologie auch hier die Versorgung mit festsitzenden Brücken. In der Regel reicht die Insertion von sechs bis acht Implantaten aus, um ausreichende Stabilität zu erzielen.

 

Die benutzten Grafiken wurden uns dankenswerter Weise von dem Implantathersteller NobelBiocare zur Verfügung gestellt

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